Das Land Schleswig-Holstein plant Änderungen an seiner Wohnraumförderungsrichtlinie. Demnach sind höhere Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau und eine Anpassung der Fördermieten vorgesehen. Der BFW Landesverband Nord hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Er begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, sieht aber deren Befristung bis zum 31.12.2022 kritisch. Außerdem weist er auf die weiterhin bestehende Fehlbelegungsproblematik und die hohen geforderten Standards hin, die den Wohnungsbau langfristig verteuern.