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Stellungnahme zum Entwurf einer KappungsgrenzenVO Schleswig-Holstein

Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig in 62 Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 statt bisher um 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. Die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg sind in dem Verordnungsentwurf enthalten, ebenso viele Kommunen in den Tourismusregionen von Nord- und Ostsee sowie Gemeinden im Hamburger Rand.

Voraussetzung für den Erlass einer entsprechenden Verordnung auf der Grundlage von § 558Absatz 3 Satz 2 BGB ist eine gefährdete Versorgung mit Mietwohnraum.

Zur Feststellung angespannter Wohnungsmärkte hat die Landesregierung ein Gutachten beauftragt, welches zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Rahmen von 558 Absatz 3 Satz 2 BGB dient.

Der BFW Landesverband Nord hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben.