Berlin, 06.07.2023. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchführen zu lassen. „Das ist eine richtige Entscheidung und zeigt, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Wir haben seit Wochen kritisiert, ein Gesetz mit dieser Tragweite in die Tiefe der Gesellschaft auf diese überhastete Art durchzudrücken. Ein derart kompliziertes Gesetz in einem derart chaotischen Verfahren durch das Parlament zwingen zu wollen, ist keine gute Regierungsarbeit. Ich hoffe, es wird jetzt ein geregeltes Verfahren“, erklärte BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.
„Klimaschutz ist uns allen wichtig. Den Experten und Praktikern wirklich zuzuhören und sie einzubinden, wäre sicherlich angemessen und zielführender, als überrumpelnd Fakten schaffen zu wollen. Den Bundestagsabgeordneten muss jetzt ausreichend Zeit gegeben werden, das GEG auf Herz und Nieren zu prüfen. Schließlich hat dieses Gesetz erhebliche Konsequenzen für Eigentümer, Vermieter und Mieter in Deutschland für die kommenden Jahrzehnte. Das Verfahren so zu verkürzen, war kein guter Stil und eine Missachtung des Parlaments. Epochale Veränderungen für eine Industrienation im Hauruck-Verfahren zeigen am Ende nicht die Sorgfalt, die es bräuchte“, so der BFW-Präsident.
„Jetzt gilt es die Zeit zu nutzen, um fachlich und sachlich die inhaltlichen, handwerklichen Fehler zu beseitigen und wie von uns gefordert, das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung wirklich zu synchronisieren. Essenziell für die Erreichung der Klimaschutzziele ist eine auskömmliche Förderung für alle Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter. Daneben ist auch beim Mietrecht nachzubessern. Denn die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung von 0,50 € /qm ist in vielen Fällen wirtschaftlich nicht darstellbar“, sagte Dirk Salewski.