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Online-Seminar: Quo vadis Grunderwerbsteuer

Update zu aktuellen Urteilen und geplanten Änderungen

Die Grunderwerbsteuer hat mit der Reform im Jahr 2021 und insbesondere der Einführung des § 1 Abs. 2b GrEStG weiter an Bedeutung gewonnen. Es stellen sich immer häufiger komplizierte Anwendungsfragen, die sich auch auf die Rechtsprechung des BFH zurückgehen. 

Hierzu zählt insbesondere die kaum noch zu durchdringende Frage, wem ein Grundstück aus Sicht der Grunderwerbsteuer eigentlich zuzurechnen ist. Die Finanzverwaltung hat zu diesem Thema im Oktober 2023 Stellung bezogen und dadurch die Situation verschärft. Sie hält eine Mehrfachzurechnung der Grundstücke und damit wohl eine Mehrfachbesteuerung im Rahmen von Share Deals für möglich. 

Daneben laufen weitere Bestrebungen nach einer grundlegenden Reform der Grunderwerbsteuer, die man unbedingt im Auge haben sollte. Das BMF legte Mitte des Jahres 2023 einen (vertraulichen) Entwurf zur Novellierung des Gesetzes vor, der zu umfangreichen Änderungen führen würde. Die Abstimmungen dazu laufen wohl noch zwischen dem Bund und den Ländern. Das Projekt wird sicherlich noch längere Zeit in Anspruch nehmen, da ein Schnellschuss wohl nicht gewollt ist. Klar ist hingegen, dass der Gesetzgeber doch weitreichende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer in Folge des Inkrafttretens des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) sieht. 

Offen ist derzeit jedoch, wie es nach Ablauf der Übergangsfrist nach dem 31.12.2026 mit den Steuerbefreiungen der §§ 5, 6 und 7 GrEStG weitergeht. Hier hatte der Gesetzgeber kurz vor Jahresende 2023 doch noch reagiert und eine dreijährige Übergangsregelung ins Gesetz aufgenommen, nach welcher der aktuelle Status quo zunächst beibehalten wird. Doch, was kommt dann? Die Übergangszeit soll für einen intensiven Austausch genutzt werden, so der Gesetzgeber. 

In unserem Webinar zur Grunderwerbsteuer werden wir Ihnen die aktuellen Urteile und Auffassung der Finanzverwaltung sowie deren Auswirkungen für Immobilienunternehmen und Immobilientransaktionen vorstellen und gemeinsam der Frage nachgehen „Quo vadis Grunderwerbsteuer“.

  • Ein Blick zurück auf die letzten Gesetzesänderungen und Praxisfragen zur Grunderwerbsteuerreform 2021,
  • Zurechnung von Grundstücken: Reaktion der Finanzverwaltung verschärft die Situation erheblich, Mehrfachzurechnung und Besteuerung droht, 
  • Ein Blick nach vorn: Aktuelle Gesetzesänderungen in Folge des MoPeG, wie geht es nach Ablauf der Übergansregelung weiter? Wegfall der Steuerbefreiungen der §§ 5, 6, 7 GrEStG? Kommt eine große Novellierung und wenn ja, wie könnte diese aussehen?
Referenten

Dr. Katrin Dorn (Partnerin bei Möhrle Happ Luther, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau)

Dr. Morten Dibbert (Partner bei Möhrle Happ Luther, Rechtsanwalt, Steuerberater)

Teilnahmegebühren

BFW Mitglieder: 125,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder: 195,00 € pro Person zzgl. MwSt.

Anmeldung

Zur Anmeldung (Sie werden zur Anmeldung direkt weitergeleitet). Die Veranstaltung findet mit “GoToWebinar“ statt.

Diese Veranstaltung ist für Makler anerkannt gem. § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. §15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV und wird bescheinigt mit 2,0 Zeitstunden.