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Gemeinsame Pressemitteilung: Grunderwerbsteuer – Anpassung des Hamburg Steuersatzes an den Bundesdurchschnitt ab 2023

Senat plant deutliche Ermäßigungen für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechte

Ausweislich der letzten Steuerschätzung wird zwar das Vorkrisenniveau auf Einnahmeseite früher als zuvor angenommen wieder erreicht werden, aber insbesondere Steuerrechtsänderungen des Bundes haben zu erheblichen, nicht kompensierten Mehrbelastungen für den Hamburger Haushalt geführt. Auf Ausgabeseite ist der Senat mit einer sich verschärfenden, herausfordernden Kostenentwicklung in den für die Stadt wichtigen Zukunftsbereichen wie u.a. Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilitätswende, Stadtentwicklung, Wissenschaft und Bildung konfrontiert. Neben einem konsequenten Konsolidierungskurs (z.B. mit einer Personalkostenbremse) ab dem Haushalt 2023/2024 will der Senat an den grundsätzlichen Ausbaupfaden insbesondere in den genannten Zukunftsbereichen festhalten. Vor diesem Hintergrund sind leider auch strukturelle Beiträge auf der Ertragsseite unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerb­steuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau in der Gesamtschau aus Sicht des Senats ein vertretbarer Schritt.

Hamburg bei der Grunderwerbsteuer zukünftig im Mittelfeld der Bundesländer

Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5% auf 5,5% generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind. Auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung sind unter ansonsten unveränderten Annahmen ab 2023 jährliche Mehreinnahmen von 132 Mio. Euro zu erwarten.

Maßnahmenpaket mit dem Bündnis für das Wohnen vereinbart

Vereinbarungsgemäß hat der Senat die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 2023 im Bündnis für das Wohnen erörtert. Die wohnungswirtschaftlichen Vertreter des Bündnisses haben die Absicht des Senats bedauert und zum Ausgleich andere kostenentlastende Maßnahmen gefordert. Um die Erfolge des Bündnisses für das Wohnen nicht zu gefährden, wurde daher ein – auch aus den Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer zu finanzierendes – umfassendes Begleit-Paket geschnürt und konkret folgende Maßnahmen – vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse von Senat und Bürgerschaft – gemeinsam verfolgt:

  1. Um die Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaziele zügig zu unterstützen, wird der Senat eine bestmögliche Ausstattung der IFB zur Flankierung der im großen Umfang aufzulegenden IFB-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand sicherstellen.
  2. Bei geförderten Wohnungen ist die Anhebung der Grunderwerbsteuer bei der Fortschreibung der IFB-Wohnungsbauförderung so zu berücksichtigen, dass Mehrbelastungen für die Schaffung von geförderten Wohnungen vermieden werden können.
  3. Sobald der Bund – wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen – den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht, wird Hamburg von dieser Möglichkeit unverzüglich Gebrauch machen und für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bei jungen Familien einen ermäßigten Steuersatz von 3,5% als Anreiz zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für junge Familien vorsehen.
  4. In diesem Kontext wird sich Hamburg auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Öffnungsklausel den Ländern auch Möglichkeiten der Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuererhebung bei geförderten Wohnungen (Erwerb von Grundstücken für den geförderten Wohnungsbau und Objekte des geförderten Wohnungsbaus) und bei Erbbaurechten eröffnet. Wenn eine entsprechende Länderöffnungsklausel in Kraft tritt, wird Hamburg diese unverzüglich nutzen.
  5. Unabhängig von den steuerlichen Veränderungen gehen die Partner im Bündnis für das Wohnen davon aus, dass der Senat – um dringend benötigte Potentiale für die Wohnungsbauentwicklung zu sichern und zu schaffen – gewährleistet, dass die großen Stadtentwicklungsvorhaben(insbesondere Grasbrook, Mitte Altona, Oberbillwerder, Science City Hamburg Bahrenfeld/A7 Deckel, Wilhelmsburg, Fischbeker Reethen, Magistralenentwicklung, die Gartenstadt Öjendorf und der Hamburger Osten) zügig und mit ausreichender Finanzierung (z.B. im Hinblick auf Erschließung und Baureifmachung) in die Umsetzung gehen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Corona-Folgen für die Haushalts- und Finanzplanung ab der vollen Geltung der Schuldenbremse in 2023 sind einschneidend. Neben strikter Haushaltsdisziplin für die Aufstellung des Haushalts 2023/2024 auf Ausgabenseite sind auch Maßnahmen auf Einnahmeseite leider unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer klar ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau zwar bedauerlich, aber zusammen mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket gemeinsam mit dem Bündnis für das Wohnen ein vertretbarer Schritt. Nur die avisierten Mehreinnahmen versetzen uns in die Lage, Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung zur Erreichung der Klimaziele zu finanzieren und die Realisierung der großen Stadtentwicklungsvorhaben zu beschleunigen. Und mit der neuen Bundesregierung ist es erstmals möglich, auf Basis des Ampel-Koalitionsvertrages zu Länderöffnungsklauseln bei den Steuersätzen bei der Grunderwerbsteuer zu kommen: So können unter schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und bei gleichzeitig herausfordernder Haushaltslage zielgerichtet steuerliche Anreize genau dort gesetzt werden, wo sie besonders nötig sind: bei jungen Familien, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten. In diesen Bereichen können wir dann die Grunderwerbsteuer gegenüber heute sogar senken – auf den bundesweit niedrigsten Satz von 3,5%, gegenüber 5,5% in allen übrigen Fällen. Man kann die Beschlüsse auf eine Formel bringen: Für besonders förderungswürdige Erwerbsfälle wie bei jungen Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechten soll die Grunderwerbsteuer um 1% sinken, im Übrigen steigt sie zum 1. Januar 2023 um 1%.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die Wohnungswirtschaft ist ein wichtiger Partner im erfolgreichen ‚Bündnis für das Wohnen in Hamburg‘. In gemeinsamer Anstrengung auch mit den Bezirken haben wir in den vergangenen elf Jahren Baugenehmigungen für weit über 100.000 neue Wohnungen in Hamburg erzielt. Erwartete Mehreinnahmen aus der Grunderwerbssteuer sollen darum zur gezielten Unterstützung dieses erfolgreichen Kurses eingesetzt werden. So sind wir uns bei unserem zentralen Ziel einig, die Wohnungspotenziale der großen Stadtentwicklungsvorhaben zügig, ausreichend finanziert und personell gut ausgestattet umzusetzen. Daneben geht es auch um eine bestmögliche Ausstattung der IFB, um die Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaziele effizient zu unterstützen. Steuerliche Mehrbelastungen für die Schaffung von geförderten Wohnungen sollen vermieden werden, und sobald der Bund die im Berliner Koalitionsvertrag vereinbarte flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht, wird Hamburg als Anreiz für den familiären Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einen ermäßigten Steuersatz von 3,5% für junge Familien vorsehen. Darüber hinaus streben wir eine solche Öffnungsklausel zur Ermäßigung bei der Grunderwerbsteuer bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten an. Zum Wesen unserer kooperativen Wohnungspolitik gehört es, dass wir all diese Ansätze im ‚Bündnis für das Wohnen in Hamburg‘ gemeinsam diskutiert haben und darüber auch künftig im Austausch bleiben.“

Der BFW Nord kritisiert die geplante Grunderwerbsteuererhöhung als äußerst kontraproduktiv. Die Wohnungswirtschaft hat bereits in den Jahren vor Corona mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen gehabt. Und in den letzten 24 Monaten sind die Baukosten nochmals überdurchschnittlich gestiegen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem wir davon ausgehen müssen, dass durch weitere Klimaschutzanforderungen mit zusätzlichen Kostensteigerungen zu rechnen ist, trägt der Senat durch die Grunderwerbsteuererhöhung zu einer weiteren Verteuerung bei. Den Unternehmen, von denen der Senat erwartet, dass sie vermehrt bauen und günstig vermieten – die also für die Erfüllung der wohnungsbaupolitischen Ziele des Senates stehen – werden jetzt zusätzlich Steine in den Weg gelegt. Auch wenn wir uns von dieser Entscheidung des Senats deutlich distanzieren, halten wir gleichwohl weiterhin an den im Juni 2021 vereinbarten wohnungsbaupolitischen Zielen fest. Die im Gegenzug vom Senat beschlossenen kostenentlastenden Maßnahmen zur Erleichterung des Eigentumserwerbs junger Familien und sowie die beschlossene bestmögliche Ausstattung der IFB zur Flankierung der im großen Umfang aufzulegenden IFB-Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand können dabei unterstützen, die Ziele des Bündnis nicht aus den Augen zu verlieren.“

Sönke Struck, Vorsitzender des Landesverbands Nord im Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW)

Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands der norddeutschen Wohnungsunternehmen (VNW): „Wir bedauern die Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hamburg. Das ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Angesichts der schwierigen Situation auf Hamburgs Wohnungsmarkt wäre es nötig, Hemmnisse für den Wohnungsbau abzubauen. Zugleich begrüße ich, dass mit einem Teil der Mehreinnahmen der Stadt Investitionen von Wohnungsunternehmen in den Klimaschutz gefördert werden sollen und dass dabei ausdrücklich der Quartiersansatz berücksichtigt wird. Die geplante Absenkung der Grunderwerbsteuer beim öffentlich geförderten Wohnungsbau auf lediglich 3,5 Prozent ist eine richtige Entscheidung.“

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