Solarstrom vor Ort für die Wohnungswirtschaft
Am 16. Mai 2024 wurde das „Solarpaket I“ verabschiedet. Außerdem wurde in Hamburg im April 2024 das Hamburgische Klimaschutzgesetz u.a. durch eine Klimaschutzstärkungsverordnung angepasst.
Doch was bedeutet das alles für die Wohnungswirtschaft?
Zunächst einmal werden für Hamburg die Solardach- und Solarstellplatz-Pflichten konkretisiert. Auch die Frage, wann die Solardach-Pflichten entfallen, wird nunmehr sehr viel konkreter geregelt.
Durch das „Solarpaket I“ wird zudem jetzt auch neu determiniert, wie man diese Solardachpflichten wirtschaftlich erfüllen kann.
Dabei stellen sich insbesondere Fragen wie: Was genau ist eigentlich Mieterstrom? Wird der jetzt einfacher? Und was muss ich bei der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung beachten? Ist das weniger aufwändig für mich, weil ich nicht zum Vollversorger (Energieversorger) werde? Ist es ggf. sinnvoller von den höheren Vergütungssätzen für den ins Netz eingespeisten Strom zu profitieren? Oder kann ich das gar kombinieren? Wie kann ich das umsetzen und ggf. für meine Mieter günstigen, grünen Strom anbieten? Welchen Abrechnungsaufwand bedeutet das?
Seminarziel
Ziel dieses Online-Seminars ist es, allen Teilnehmern einen Überblick darüber zu verschaffen, was die rechtlichen Voraussetzungen sind für die Nutzung der Dächer/Fassaden einer Wohnimmobilie durch Photovoltaik-Anlagen (PV- bzw. Solaranlagen). Basierend darauf soll ein Verständnis für die Wirtschaftlichkeit der solaren Dachnutzung geschaffen werden.
Referent
Diese und weitere Fragen rund um die solare Dachnutzung diskutieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Als Referent steht uns Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler zur Verfügung. Herr Legler ist seit 2011 Partner der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther und seit über 20 Jahren mit der Beratung dezentraler Energieversorgungskonzepte der Wohnungswirtschaft betraut. Er ist Spezialist in dem Bereich Energierecht und berät sowohl Wohnungsgesellschaften als auch Energiedienstleister, d.h. er kennt „beide Seiten“ und verfügt über viel Erfahrung mit Quartiers- und Objektversorgungskonzepten aus Erneuerbaren Energien (insbesondere Solarenergie).
Diese Veranstaltung ist für Makler und Verwalter anerkannt gem. § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) i. V. m.§15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV und wird bescheinigt mit 3,0 Zeitstunden.
Teilnahmegebühren
BFW Mitglieder: 95,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder: 195,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Anmeldung
Zur Anmeldung (Sie werden zur Anmeldung direkt weitergeleitet). Die Veranstaltung findet mit “GoToWebinar“ statt.