Was bedeutet das für Immobilien in sozialen Erhaltungsgebieten in Hamburg?
- Mit Urteil vom 14. Februar 2023 hat das OVG Hamburg die soziale Erhaltungsverordnung Bereich des Stadtteils Barmbek-Süd vom 23. November 2020 für unwirksam erklärt.
- Die Gründe für die Rechtswidrigkeit der Sozialen Erhaltungsverordnung Barmbek-Süd dürften zum Teil potentiell auch für weitere soziale Erhaltungsverordnungen in Hamburg von Relevanz sein.
- Auf der Grundlage des Urteils des OVG wird eine Analyse von ausgewählten Erhaltungsverordnungen vorgenommen und konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen gegeben, sofern Immobilien in relevanten Erhaltungsgebieten liegen
Diese Veranstaltung ist für Makler und Verwalter anerkannt gem. § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) i. V. m.§15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV und wird bescheinigt mit 2,0 Zeitstunden.
Referenten
- Henning Bunte (Rechtsanwalt/Partner) Oberthür & Partner Rechtsanwälte mbB
- Lars Friedrich Borchardt (Rechtsanwalt/Partner) Oberthür & Partner Rechtsanwälte mbB
Teilnahmegebühren
BFW Mitglieder: 199,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder: 249,00 € pro Person zzgl. MwSt.