Aufgrund der überschaubaren Anzahl an Festsetzungen in Baustufenplänen bieten viele, im Geltungsbereich von Baustufenplänen gelegene Grundstücke erweiterte Chancen bei einer Bebauung.
- Die Anfang der 1950er Jahre erlassenen Baustufenpläne bilden für rund die Hälfte des Hamburger Stadtgebiets die planungsrechtliche Grundlage.
- Unter Zugrundelegung aktueller Rechtsprechung wird erläutert, inwiefern die Festsetzungen dieser Baustufenpläne noch wirksam oder bereits funktionslos geworden sind und welche Möglichkeiten der Grundstücksbebauung im Zusammenspiel mit § 34 BauGB bestehen.
Referent
Dr. Philipp Eckert (RA, Partner bei Oberthür & Partner Rechtsanwälte mbB)
Teilnahmegebühren
BFW Mitglieder: 195,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder: 295,00 € pro Person zzgl. MwSt.