In unserem Online-Seminar „Ladelösungen richtig planen und umsetzen – unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Fallstricke“ stellt die energielenker projects GmbH in Kooperation mit der Unternehmens- und Steuerberatung Kortmöller Herausforderungen und Chancen bei der Errichtung von Ladepunkten dar, zeigen mögliche Vorgehensweisen auf und beschreiben, welche Grobkosten auf interessierte Kunden zukommen.
Agenda
1. Zukunftssichere Planung und Errichtung von standortübergreifender Ladeinfrastruktur
- Umsetzungsberatungen E-Mobilität (Herstellervergleiche Ladeinfrastruktur, Grobplanung des Ladekonzepts, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung)
- Fachplanung Ladeinfrastruktur, Lastmanagement und Medienverteilung, Erstellung Planunterlagen & Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung, Bauüberwachung und Abnahme
2. Grundlagen zu Betriebs- und Abrechnungsmodellen
- Erklärung & Notwendigkeit eines Backends zum Betrieb von Ladeinfrastruktur
- Authentifizierungsmöglichkeiten und Nutzerverwaltung
- Charge @Work, @Home, @Road
- Erlösoptionen aus THG-Quoten
3. Überblick über die rechtlichen Vorgaben
- Ladesäulenverordnung, GEIG, EnWG
- VDE-Richtlinien
- Mess- und Eichrecht
- Weitere
4. Darstellung von Fördermöglichkeiten
- BAFA & KfW Förderungen
- Länderfördermittel wie z. B. das progres.nrw
- Sonstige kommunale Fördermöglichkeiten
5. Steuerrechtliche Vorgaben und Lösungen anhand von Praxisbeispielen
- Besteuerung beim Unternehmen
- Besteuerung bei möglichen Arbeitnehmern (Lohnsteuer)
- Stromsteuervorgaben
Referenten
Benedikt Kortmöller (Unternehmens- und Steuerberatung KORTMÖLLER, Geschäftsführer und Steuerberater)
Felix van Eck (energielenker projects GmbH, Key Account Manager)
Teilnahmegebühren
BFW Mitglieder: 95,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Nicht-Mitglieder: 125,00 € pro Person zzgl. MwSt.
Anmeldung
Zur Anmeldung (Sie werden zur Anmeldung direkt weitergeleitet). Die Veranstaltung findet mit “GoToWebinar“ statt.
Diese Veranstaltung ist anerkannt gem. § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. §15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Anlage 1 zur MaBV und wird bescheinigt mit 1,0 Zeitstunde.