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Share Deals lassen sich am besten durch eine Senkung der Grunderwerbsteuer verhindern

Laut dem Gesetzesentwurf soll die Beteiligungsschwelle bei Unternehmensverkäufen, ab der ein Grundstückserwerb anzunehmen ist, von 95 auf 90 Prozent abgesenkt werden. Die Haltefrist wird von fünf auf zehn Jahre verlängert. „Dass Unternehmen und Personen überhaupt Share Deals abschließen, liegt an der Höhe der Grunderwerbsteuer. Wer sie verhindern möchte, sollte also eher an dieser Schraube drehen“, sagt Sönke Struck, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. Der Verband repräsentiert die mittelständische, private Immobilienwirtschaft in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

„In Hamburg liegt die Grunderwerbsteuer momentan bei 4,5 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern bei 6 Prozent und in Schleswig-Holstein sogar bei 6,5 Prozent. Wenn hier Anpassungen stattfinden, kennen sie nur eine Richtung: nach oben. Bei dieser Steuerpolitik ist es kein Wunder, dass die Käuferinnen und Käufer andere Lösungen suchen. Share Deals sind auch für sie keine Wunschlösung, denn sie sind mit Haftungsfragen, der Organisation von Betriebsübergängen, verminderten  Abschreibungsmöglichkeiten und hohen Due-Diligence-Kosten verbunden. Wäre die Grunderwerbsteuer niedriger, würden die Investorinnen und Investoren sich eher für einen einfachen Immobilienkauf entscheiden. Von den Steuereinnahmen, die sich daraus ergeben, könnten die Länder mehr profitieren als von dem neuen Share-Deal-Gesetz“, erklärt Sönke Struck.