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Bundesverband: Kostenteilung beim CO2-Preis – Schnellschuss führt ins Chaos

„Der legislative Schnellschuss der Bundesregierung wird im Chaos enden. Es ist völlig unklar, wie die Kostenteilung zwischen Mietenden und Vermietenden technisch umgesetzt werden soll. Wer eine Gas-Etagenheizung hat, muss seinem Vermieter künftig die Hälfte der Verbrauchskosten in Rechnung stellen. Aber wie? Es entsteht ein enormer Aufwand. Union und SPD schaffen auf den letzten Metern ihrer Amtszeit ein neues Bürokratiemonster“, so Ibel weiter. Der BFW-Präsident verweist darauf, dass es zu der Neuregelung nicht einmal eine schriftliche Verbändeanhörung gegeben hat.

„Vermietern werden Verbrauchskosten auferlegt, die sie nicht steuern können. Gleichzeitig will die Bundesregierung für Mieterinnen und Mieter den Anreiz reduzieren, Energie einzusparen. Damit läuft die Regelung dem Klimaschutz völlig zuwider“, betonte Ibel. Er spricht sich dafür aus, bei der CO2-Umlage nach dem Verursacher-Prinzip vorzugehen: „Wer beim Heizen das Fenster offenlässt, kann nicht belohnt werden, in dem der Vermieter die Hälfte der Kosten für diese Energieverschwendung trägt. Der Anreiz zum Energiesparen wird ad absurdum geführt“, erklärte der BFW-Präsident. „Beim Autofahren steuert ja auch der Benzinpreis, ob und wie viel gefahren wird. Und den trägt auch nicht der Autohersteller, sondern der Fahrer selbst“, so Ibel.