Der BFW-Präsident sagte: „Die Karlsruher Richter haben die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Mietrecht in vollem Umfang bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist. Verlässliche, stabile und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ermöglichen es, auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein mietrechtlicher Flickenteppich wäre Gift für Mieterinnen und Mieter sowie für die Unternehmen“. In Berlin habe sich bereits gezeigt, wie negativ sich der Mietendeckel auf das Wohnungsangebot auswirkt, so Ibel.
Dazu ergänzt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg: „Seit mehr als zwei Jahren wird in Berlin über den Mietendeckel gestritten, aber das Wohnraumproblem bleibt ungelöst. Bei der Modernisierung und der energetischen Sanierung hat das Gesetz zum Stillstand geführt, ebenso wie im Neubau. Die mittelständischen Unternehmen haben ihre Investitionen gestoppt. Der angespannte Markt kann aber nur durch Neubau entlastet werden. Deshalb braucht die Politik die mittelständische Immobilienwirtschaft als Partner. Wir stehen bereit, um das Wohnraumproblem zu lösen – das funktioniert aber nur ohne den Mietendeckel“.
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte dazu führen, dass Vermieter in Berlin nun Geld von ihren Mieterinnen und Mietern nachfordern. BFW-Präsident Ibel plädiert in diesem Zusammenhang für sozial ausgewogene, partnerschaftliche Lösungen: „Niemand wird einfach Menschen aus ihrer Wohnung werfen, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Mitgliedsunternehmen des BFW sind Partner ihrer Mieter und werden in vielen Fällen gemeinsam außergerichtliche Lösungen finden. Mit langwierigen Gerichtsverfahren ist niemandem geholfen“, betonte Ibel.