„Wir wollen alle das Gleiche: den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein voranbringen
Seit dem 01.08.2024 ist Dr. Frederik Hogrefe Staatssekretär im schleswig-holsteinischen Innenministerium, zuständig für Bauen und Wohnen, Kommunales und Landesplanung. Mit dem BFW Landesverband Nord sprach er über seine Pläne, die Rolle des geförderten Wohnungsbaus und Regulierungen im Mietrecht.
Welche Ziele haben Sie für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein in den kommenden Jahren?
Frederik Hogrefe: Wir wollen die bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen, um den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein spürbar voranzubringen. Das ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation eine echte Herausforderung. Jede und jeder weiß, dass die Lage im Baubereich aufgrund unterschiedlicher Faktoren aktuell sehr angespannt ist. Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir auf mehreren Ebenen die Situation weiter verbessern. Da hat das Bauministerium in den vergangenen Jahren schon wichtige Weichen gestellt, wie beispielsweise die deutliche Aufstockung der Sozialen Wohnraumförderung, die Entschlackung der Landesbauordnung und auch die Entwicklung des Regelstandards Erleichtertes Bauen, wofür wir bundesweit Aufmerksamkeit bekommen haben. Und auch die gerade vorgestellte und von uns geförderte Machbarkeitsstudie zur Wärmewende im Gebäudesektor liefert wichtige Anhaltspunkte, welche Maßnahmen in dem Bereich notwendig sind und – fast noch wichtiger – welche nicht unbedingt notwendig sind, damit das Wohnen langfristig bezahlbar bleibt. Diesen Weg will ich weiter mitgestalten.
Welche Rolle spielt dabei der geförderte Wohnraum?
Frederik Hogrefe: Eine ganz zentrale. Ohne unsere erfolgreiche Soziale Wohnraumförderung könnten aktuell viele Bauprojekte überhaupt nicht mehr umgesetzt werden, weil sie nur mit unserer Förderung noch wirtschaftlich umsetzbar sind. Das merken wir alle an der großen Nachfrage. Wir haben 2023 und 2024 insgesamt 275 Millionen Euro Landesmittel zusätzlich zu den ohnehin eingeplanten Geldern aufgestockt, damit wir die regelrechte Flut an Anträgen zumindest zum größten Teil bedienen können. Mit 2.000 bzw. 1.900 geförderten Wohneinheiten in den Jahren 2023 und 2024 haben wir Rekordwerte erreicht. Das ist für uns als Landesregierung eine enorme Kraftanstrengung gewesen. Wir haben damit aber auch einen wichtigen Beitrag geleistet, um die Bauwirtschaft im Land zu unterstützen. Unabhängig davon ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums eines der Kernanliegen dieser Landesregierung.
Der neue Regelstandard ist ein Erfolgsmodell im geförderten Wohnungsbau. Gilt er bald auch für frei finanzierte Vorhaben?
Frederik Hogrefe: Wir sind vom Regelstandard Erleichtertes Bauen überzeugt. Deshalb haben wir ihn zur Grundvoraussetzung unserer Sozialen Wohnraumförderung gemacht. Natürlich würden wir uns freuen, wenn sich auch im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus Unternehmen daran orientieren würden. Wir zeigen damit auf, dass auch im bestehenden Rechtsrahmen kostengünstigeres Bauen ohne Einbußen beim Wohnkomfort möglich ist. Darüber hinaus bedarf es aber auch noch weiterer Erleichterungen beim anzuwendenden Recht. Da ist aber der Bund gefragt. Der Regelstandard wird jedenfalls keine Pflicht.
Wie stehen Sie zur Regulierung der Mieten durch Kappungsgrenzen und die Mietpreisbremse?
Frederik Hogrefe: Die Mietpreisbremse, die in Schleswig-Holstein von Ende 2015 bis Ende 2019 galt, hat keine mietendämpfende Wirkung entfalten können. Das Mietniveau in den Städten, in denen die Mietpreisverordnung galt, entwickelte sich im selben Rahmen weiter wie in Städten, in denen sie nicht galt. Deshalb macht sie aus meiner Sicht keinen Sinn. Im Gegensatz dazu erwarten wir von der von uns wiedereingeführten Kappungsgrenzenverordnung durchaus positive Effekte. Das ist jetzt in 62 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten eine Regulierung zum Schutze der Mieterinnen und Mieter, die so mit Augenmaß umgesetzt werden kann. Im Kern geht es darum, dass die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur um 15 statt bisher um 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen. Mir ist dabei sehr bewusst, dass die fehlenden Einnahmen den Investoren an anderer Stelle zur Investition im Bestand fehlen. Wir meinen aber, dass mit der Begrenzung auf 15 Prozent ein noch akzeptabler Wert vorgegeben wird, der die Mieterhaushalte konkret entlastet. Aber um es deutlich zu sagen: Eine weitere Begrenzung würden wir nicht mittragen können.
Welche Erwartungen haben Sie an die Zusammenarbeit mit der privaten, mittelständischen Wohnungswirtschaft
Frederik Hogrefe: Ich weiß, dass es eine traditionell gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein gibt. Diese Offenheit habe ich bereits in den ersten Wochen in meiner neuen Funktion als Staatssekretär erlebt und zu schätzen gelernt. Ich wünsche mir, dass wir weiterhin offen und fair miteinander arbeiten und gegenseitig konstruktive Kritik üben können. Denn wir wollen ja alle das Gleiche: den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein voranbringen. Dieses Ziel erreichen wir nur gemeinsam Seite an Seite. Dafür setze ich mich ein.
Was werden Sie möglicherweise anders machen als Ihr Vorgänger?
Frederik Hogrefe: Ich weiß gar nicht, ob ich viel anders machen werde. Jörg Sibbel hat in den vergangenen Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet und er hat sich mit seiner Erfahrung und seinem Fachwissen ein hohes Ansehen bei den Verantwortlichen in der Bau- und Wohnungswirtschaft erarbeitet. Ich habe den höchsten Respekt vor dieser Arbeit. Mein Ziel ist es, diesen eingeschlagenen Weg der konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortzuführen.