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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

auf der Mitgliederversammlung des BFW Bundesverbandes am 23. Juni 2026 wurde eine grundlegende Neuregelung und Vereinheitlichung des Beitragssystems beschlossen.

Das bislang geltende System der getrennten Beitragserhebung durch den Bundesverband einerseits und die Landesverbände andererseits wird zum 1. Januar 2027 durch einen einheitlichen Verbandsbeitrag ersetzt. 

Die Einzelheiten der Beitragsbemessung werden dafür durch eine jeweils gemeinsame Beitragsordnung des Bundesverbandes mit jedem Landesverband geregelt. 

Die inhaltliche Ausgestaltung dieser gemeinsamen Beitragsordnung zwischen Bundesverband und Landesverband ist den jeweiligen Mitgliederversammlungen zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, das neue Beitragssystem zum Beginn des Geschäftsjahres 2027 in Kraft treten zu lassen.

Die Landesverbände wurden gebeten, die interne Beschlussfassung ihrer jeweiligen Mitgliederversammlung dazu zeitnah, spätestens aber bis Ende des III. Quartals 2026, herbeizuführen. 

Vor diesem Hintergrund laden wir Sie herzlich zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung des BFW Nord ein:

Die Tagesordnung sowie die Unterlagen zur außerordentlichen Mitgliederversammlung finden Sie unterstehend zum Download.

Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Sofern Sie verhindert sind, können Sie gerne einen anderen Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur Mitgliederversammlung anmelden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einem anderen ordentlichen Mitgliedsunternehmen eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht muss uns vor Beginn der außerordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen. Auf ein ordentliches Mitglied können höchstens drei Vollmachten übertragen werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine Rückmeldung bis zum 22.09.2026 (10.00 Uhr) und verbleiben in diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen

BFW Landesverband Nord e. V.

Dr. Verena Herfort  
– Geschäftsführerin –

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